Behandlungsfehler und Haftungsrecht in der Türkei
Klar und direkt. Jede medizinische Behandlung birgt Risiken. In den meisten Fällen verläuft alles wie geplant. Kommt es jedoch zu einem Schaden, weil die Behandlung nicht dem anerkannten medizinischen Standard entsprach, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Dieser Leitfaden erklärt, wie Arzthaftung in der Türkei funktioniert, was in Istanbul besonders zu beachten ist, welche Gerichte zuständig sind, welche Fristen gelten, wie Versicherungen greifen und welche Schritte Patientinnen und Patienten unternehmen können.
Was gilt als Behandlungsfehler?
Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser müssen nach dem aktuellen Stand der Medizin handeln. Gerichte prüfen, ob die Behandlung dem zum Zeitpunkt des Eingriffs anerkannten Standard entsprach. Weicht die Versorgung davon ab und entsteht dadurch ein Schaden, kann eine Haftung bestehen.

Behandlungsfehler oder Komplikation?
Nicht jedes negative Ergebnis bedeutet automatisch einen Fehler. Bestimmte Risiken sind bekannte Komplikationen, auch wenn korrekt gearbeitet wurde. Gerichte stützen sich in der Türkei stark auf unabhängige Sachverständigengutachten. In Istanbul erstellen häufig der Rat für Forensische Medizin (Adli Tıp Kurumu, ATK) oder Universitätsgremien entsprechende Berichte.
Vier Voraussetzungen für einen Anspruch
- Behandlungsverhältnis: Es bestand eine ärztliche Betreuung.
- Pflichtverletzung: Der medizinische Standard wurde unterschritten.
- Kausalität: Die Pflichtverletzung führte zum Schaden.
- Schaden: Es entstand ein materieller oder immaterieller Verlust.
Rechtlicher Rahmen (Stand 2025)
Die Arzthaftung in der Türkei basiert auf mehreren Gesetzen:
- Türkisches Obligationenrecht Nr. 6098 regelt zivilrechtliche Haftung und Schadensersatz.
- Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 5237 betrifft fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.
- Grundgesetz über Gesundheitsdienste Nr. 3359 enthält Vorgaben für staatliche Einrichtungen.
- Patientenrechte-Verordnung sichert Aufklärung und Akteneinsicht.
- Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte mit regelmäßig angepassten Deckungssummen.
- Mediationsreform 2023 führte eine verpflichtende Mediation bei vielen zivilrechtlichen Geldforderungen ein.

Wo reicht man in Istanbul Klage ein?
Private Krankenhäuser und Ärztinnen bzw. Ärzte
Streitigkeiten mit privaten Anbietern gelten meist als Verbrauchersachen. Zuständig sind die Verbrauchergerichte in Istanbul. Wird direkt gegen eine Versicherung geklagt, entscheidet in der Regel das Handelsgericht.
Staatliche und Universitätskliniken
Bei öffentlichen Einrichtungen sind sogenannte Vollrechtsklagen vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Vorher muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Universitätskliniken können öffentlich oder privat sein, entscheidend ist ihr rechtlicher Status.
Strafrechtlicher Weg
Besteht der Verdacht einer Straftat, kann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Istanbul erstattet werden. Zivil- und Strafverfahren können parallel laufen.
Fristen
Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Anspruchsgrundlage:
- Private Anbieter: Häufig 2 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verantwortlichem, maximal 10 Jahre ab dem Ereignis. Bei vertraglichen Ansprüchen oft 5 Jahre.
- Öffentliche Anbieter: Antrag meist innerhalb eines Jahres ab Kenntnis, absolute Grenze in der Regel 5 Jahre. Nach Ablehnung bleiben etwa 60 Tage für die Klage.
Welche Schäden können geltend gemacht werden?
- Materielle Schäden: Behandlungskosten, Reha, Reise- und Unterkunftskosten, Verdienstausfall, Pflegebedarf.
- Immaterielle Schäden: Schmerzensgeld und Beeinträchtigung der Lebensqualität. Bei Todesfällen auch Ansprüche von Angehörigen.
Versicherung und Deckungssummen
Ärztinnen und Ärzte müssen eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden aus der beruflichen Tätigkeit innerhalb der vereinbarten Limits. Im August 2025 wurden die Höchstgrenzen per Amtsblatt angehoben. Auch Krankenhäuser verfügen oft über eigene Policen.
Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler in Istanbul
- Chronologie erstellen: Daten, Gespräche, Behandlungen notieren.
- Unterlagen anfordern: Vollständige Patientenakte und e-Nabız-Daten sichern.
- Zweitmeinung einholen: Unabhängige fachliche Bewertung vornehmen lassen.
- Beschwerde einreichen: Über SABİM 184 oder CİMER möglich.
- Mediation prüfen: Bei privaten Anbietern meist verpflichtend.
- Zuständiges Gericht wählen: Verbrauchergericht, Handelsgericht oder Verwaltungsgericht.
- Fristen beachten: Keine Verzögerung riskieren.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Ist Mediation vor einer Klage verpflichtend?
Bei zivilrechtlichen Forderungen gegen private Anbieter ja, seit September 2023. Bei öffentlichen Krankenhäusern ist zunächst ein Verwaltungsantrag nötig.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Die Dauer hängt von Gericht und Gutachten ab. Mehrere Sachverständigenberichte sind üblich.
Zahlt die Versicherung tatsächlich?
Ja, im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen und Bedingungen. Die Limits wurden 2025 erhöht.
Hinweis
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist individuell. Sammeln Sie frühzeitig Unterlagen und lassen Sie sich von einer im Medizinrecht erfahrenen Fachperson beraten.
Quellen
- Gesetz Nr. 7445 zur Einführung der verpflichtenden Mediation.
- Regelungen zu Verwaltungsanträgen bei öffentlichen Krankenhäusern.
- Zuständigkeit der Verbraucher- und Handelsgerichte.
- Verjährungsfristen im Zivilrecht.
- Allgemeine Bedingungen der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung.
- Amtsblatt vom 7. August 2025 zur Anpassung der Deckungssummen.
- Informationen des Rates für Forensische Medizin (ATK).
- Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu fahrlässigen Delikten.
- Patientenrechte und Beschwerdestellen des Gesundheitsministeriums.